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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

​1.   GELTUNGSBEREICH 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Reservierungen und Verträge bezüglich der Mietobjekte und anderen Einrichtungen, die von der SILVA NIGRA GmbH (im Folgenden als "Vermieter" benannt) vermietet werden.

1.2 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet der Begriff "Mieter" die Person oder Firma, die mit dem Vermieter eine Vereinbarung hinsichtlich Miete und Nutzung eines Mietobjekts trifft. Der Begriff "Nutzer" (im Folgenden auch "Gast" genannt) kennzeichnet den Mieter und die von ihm angegebenen Personen, die das vom Mieter gemietete Mietobjekt oder andere Einrichtungen nutzen.

1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ungeachtet Ihrer (vorherigen) Bezugnahme auf mögliche eigene Geschäftsbedingungen oder auf andere Allgemeine Geschäftsbedingungen. Der Vermieter lehnt alle anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auf die sich berufen werden, vollkommen ab.

1.4 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

2.   RESERVIERUNGEN UND VERTRAGSABSCHLUSS 

2.1 Der Vermieter nimmt nur Reservierungen von Personen entgegen, die mindestens 18 Jahre alt sind. Reservierungen von minderjährigen Personen sind ungültig.

2.2 Der Vermieter behält sich das Recht vor, abweichende Reservierungen, insbesondere von Gruppen, ohne Begründung abzulehnen oder bestimmte Bedingungen an sie zu stellen.

2.3 Nach Eingang der Reservierungsanfrage sendet der Vermieter innerhalb von 3 Arbeitstagen eine  Bestätigung sowie die Rechnung zu. Diese sollte direkt nach Empfang auf ihre Richtigkeit überprüft werden. Eventuelle Unstimmigkeiten sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

2.4 Sollte der Mieter 3 Arbeitstage nach Reservierungsanfrage noch nicht im Besitz einer Bestätigung sowie der Rechnung sein, bitte umgehend an die Reservierungsabteilung wenden, da andernfalls kein Anspruch auf die Reservierung erhoben werden kann.

2.5 Zwischen Mieter und Vermieter tritt der Vertrag in dem Moment in Kraft, wenn der Mieter die schriftliche Bestätigung sowie Rechnung vom Vermieter empfangen habt.

2.6 Der Vertrag regelt die Anmietung von Mietobjekten oder anderer Einrichtungen zur grundsätzlichen Freizeitgestaltung. Es handelt sich somit um einen Vertrag von beschränkter Dauer.

 

3.   VERTRAGSÄNDERUNGEN 

3.1 Sollte der Mieter nach Zustandekommen des Vertrages Änderungen im Vertrag vornehmen wollen, ist der Vermieter nicht verpflichtet, diese zu akzeptieren. Der Vermieter kann nach eigenem Ermessen entscheiden, ob und in welchem Ausmass Änderungen angenommen werden. Die Akzeptanz solcher Änderungen seitens des Vermieters wird an die Bedingung der Entrichtung angemessener Änderungskosten geknüpft.

3.2 Will der Mieter, nachdem der Vertrag in Kraft getreten ist, von einem Teil dieses Vertrages zurücktreten, gelten die Rücktrittsbedingungen wie unter Punkt 14. aufgeführt.

 

4.   EINHALTUNG DER VERTRAGSBEDINGUNGEN 

4.1 Dem Mieter sowie den anderen Nutzern ist es nicht erlaubt, das Mietobjekt unter welcher Bezeichnung und aus welchem Grund auch immer, anderen als den im Vertrag genannten Personen zum Gebrauch zu überlassen, es sei denn, dies wurde schriftlich mit dem Vermieter vereinbart.

4.2 Der Mieter ist verpflichtet, alle Namen der weiteren Nutzer des Mietobjektes auf dem Meldeformular anzugeben.

4.3 Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass dritte Personen in das Recht und die Pflichten aus dem Vertrag eintreten. In diesem Fall haften Sie sowie der neue Mieter gesamtschuldnerisch für den Reisepreis sowie die Mehrkosten.

 

5.   PREISE 

5.1 Der Mieter schuldet dem Vermieter den vereinbarten, in der Reservierungsbestätigung und Rechnung angegebenen Mietpreis.

5.2 Ermäßigungen und/oder spezielle Sonderangebote können nach getätigter Buchung nachträglich nicht mehr gewährt werden.

5.3 Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.4 Erhöht sich nach Vertragsabschluss und dem mehr als vier Monate später liegenden Reisebeginn auf Grund geänderter gesetzlicher Vorschriften die Mehrwertsteuer und/oder Gebühren (wie z.B. Kurtaxe), so erhöht sich dann auch um denselben Prozentsatz wie die Mehrwertsteuererhöhung und/oder Gebühren (wie z.B. Kurtaxe) der Mietpreis; diese Erhöhung wird der Vermieter spätestens 21 Tage vor Mietbeginn geltend machen.

 

6.   ZUSÄTZLICHE KOSTEN 

6.1 Die Höhe der Kurtaxe wird von der betreffenden Gemeinde des Standortes festgelegt. Der Mieter ist grundsätzlich verpflichtet, dem Vermieter den von der betreffenden Gemeinde festgelegten und gültigen Tarif der Kurtaxe zu bezahlen.

6.2 Des Weiteren wird generell ein Energiekostenzuschlag pro Mieter/Gast und Tag berechnet. Dieser kann aufgrund der Marktschwankungen variieren. Sofern nicht etwas anders schriftlich vereinbart ist, gelten die hinterlegten Preise und Bedingungen bei der Reservierung. Überdurchschnittlich hoher Verbrauch der Energiekosten im Zeitraum des Aufenthalts berechtigen uns zu Nachberechnung und Nachforderung.

 

7.   ZAHLUNGEN 

7.1 Bei Reservierung/Buchung eines Mietobjekts wird der Gesamtbetrag 5 Tage vor Anreise fällig.

7.2 Im Falle einer Reservierung innerhalb von 5 Tagen oder weniger vor Beginn des Aufenthaltes ist der gesamte Betrag vollständig nach Empfang der Buchungsbestätigung zu entrichten. Sollte der ausstehende Betrag spätestens 5 Tage vor Anreise noch nicht auf dem Bankkonto des Vermieters eingegangen sein, behalten wir uns ohne weitere Ankündigung vor, Ihre angegebene Kreditkarte zu belasten, es sei denn der Kunde kann belegen, dass der Betrag vor Anreise korrekt überwiesen wurde.

Last Minute Buchungen welche innerhalb 72 Std vor Anreise erfolgen, sind sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung auf das vom Vermieter angegebene Konto zu überweisen. Ein Nachweis hierzu muss dem Vermieter umgehend zur Verfügung gestellt werden. Sollte dies nicht geschehen, behält sich der Vermieter vor, Ihre angegebene Kreditkarte mit dem fälligen Betrag inkl. 3 % Servicegebühr zu belasten.

7.3 Findet die Bezahlung der in Rechnung gestellten Beträge nicht rechtzeitig statt, sind der Mieter unmittelbar nach Ablauf der Zahlungsfrist mit der Zahlung in Verzug. In diesem Fall bietet der Vermieter die Möglichkeit, den geschuldeten Betrag innerhalb von zwei Tagen zu entrichten. Sollte die Zahlung auch dann ausbleiben, behält sich der Vermieter das Recht vor, den Vertrag mit Wirkung des Tages aufzulösen, an dem die Frist verstrichen ist. In diesem Fall haftet der Mieter für jeglichen Schaden, den der Vermieter als Folge dessen erleidet oder erleiden wird; darunter fallen alle Kosten, die für den Vermieter im Zusammenhang mit Ihrer Reservierung und der Stornierung angefallen sind.

 

8.   ANKUNFT UND ABREISE 

8.1 Das angemietete Mietobjekt kann an dem in der Reservierungsbestätigung genannten und vereinbarten Ankunftstag ab 16.00 Uhr bezogen werden. Am von der Reservierungsbestätigung genannten und vereinbarten Abreisetag muss die Unterkunft bis spätestens 10.00 Uhr geräumt sein.

8.2 Sollte der Vertrag mit dem Vermieter für eine längere als die vereinbarte Zeit fortgesetzt werden und der Vermieter diesem zustimmt, ist der Vermieter jederzeit berechtigt, ein anderes Mietobjekt für zur Verfügung zu stellen.

8.3 Sollte vom Gast die Nutzung des Mietobjekts und/oder einer anderen Einrichtung vor Ablauf des auf der Reservierungsbestätigung angegebenen und vereinbarten Datums beendet werden, hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückerstattung (eines Teils des) Mietpreises und/oder der Kosten des Vermieters. Sollten eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen worden sein und die von der Versicherungsgesellschaft genannten Vorraussetzungen erfüllt werden, können Sie eine Schadensersatzforderung gemäß der vorzeitigen Abreise bei der entsprechenden Versicherungsgesellschaft einreichen.

 

9.   HAUSORDNUNG 

9.1 Alle Gäste sind verpflichtet, sich an die durch den Vermieter aufgestellten Hausregeln zu halten. Die Hausregeln finden Sie direkt Vorort im den Mietobjekten oder können bei Ankunft bei unseren Mitarbeitern angefordert werden.

9.2 Jedes Mietobjekt darf maximal von der Anzahl Personen bewohnt werden, die in der Broschüre und auf der Homepage für das betreffende Mietobjekt vorgeschrieben ist und welche bei Buchung vom Gast angegeben wurde. Sollten mehr Personen als gebucht das Mietobjekt bewohnen, behält sich der Vermieter vor, die weiteren Kosten zu verrechnen bzw. wenn die maximale Personenanzahl überschritten ist, ist der Vermieter nicht verpflichtet dies zu akzeptieren. Die Buchung kann dann für ungültig erklärt werden.

9.3 Der Mieter muss das Mietobjekt besenrein übergeben, d.h. kein schmutziges Geschirr hinterlassen, Küche aufräumen, Kühlschrank leeren und Müllsäcke im Müllcontainer entsorgen. Im Falle von äußerst verschmutzten Wohnungen behält sich der Vermieter vor, mindestens CHF 150,- für die zusätzliche Endreinigung zu verlangen.

9.4 Bei Zuwiderhandlungen gegen die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Regeln oder gegen die Hausordnung ist die sofortige Beendigung des Vertrages seitens des Vermieters gerechtfertigt.

 

10.   HAUSTIERE 

Je nach Mietobjekt kann der Vermeiter dem Mieter oder den Nutzern erlauben, maximal ein bis zwei Haustiere mitzubringen. Sollte der Mieter oder andere Nutzer den Wunsch haben, Haustiere mitzunehmen, muss dies sofort bei der Buchung angeben werden. In diesem Fall wird Ihnen von Vermieter ein Zuschlag in Rechnung gestellt, der entrichtet werden muss. Der Vermieter behält sich das Recht vor, Haustiere – ohne Begründung – den Zutritt zum Mietobjekt zu verweigern. In einigen Mietobjekten sind Haustiere nicht erlaubt.

 

11.   NUTZUNG DES MIETOBJEKTS UND INVENTAR 

11.1 Der Mieter ist stets persönlich haftbar für Schäden durch Bruch und/oder Verlust und/oder Beschädigung des Inventars des Mietobjektes, es sei denn der Mieter kann nachweisen, dass der Schaden nicht ihm, anderen Nutzern oder Begleitern zuzuschreiben ist. Schäden, für welche der Mieter haftbar ist, müssen von diesem umgehend dem Vermieter gemeldet und noch vor Ort ersetzt werden.

11.2 Im Falle des Verlustes eines Wohnungsschlüssels ist der Vermieter berechtigt einen Betrag in Höhe von mindestens
CHF 50,- vom Mieter zu fordern (Schließanlage). Dieser Betrag kann je nach Objekt variieren.

 

12.   KAUTION 

12.1 Der Vermieter wird dem Mieter zu Beginn des Aufenthaltes eine Kaution abverlangen Die Kaution beträgt in der Regel
CHF 500,00 pro Mietobjekt kann jedoch, wenn die Umstände das erfordern (z.B. bei Anmietung durch eine Gruppe, neues Objekt, Größe der Wohnung etc.) erhöht werden. Diese wird entweder bei Anreise in bar verlangt oder auf der hinterlegten Kreditkarte belastet. Es wird nur im Falle eines extremen Verstoßes gegen unsere Hausordnung darauf zugegriffen.

Sollte es keine Beanstandungen bei Abreise geben, wird diese Transaktion zeitnah nach Abreise storniert. Bei stark verschmutzter Übergabe buchen wir von der Kaution CHF 150,- für die Endreinigung ab.

12.2 Die Kaution dient der Gewährleistung von Schäden und/oder Kosten – im weiten Sinne des Wortes – die dem Vermieter bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen eines Mieters entstehen können.

12.3 Die Kaution oder der eventuelle Restbetrag der Kaution wird nach Abzug der Forderungen (Schäden am Inventar/Mietobjekt und/oder sonstige Kosten) dem Mieter vom Vermieter rückerstattet. Mögliche (weitere) Schadensersatzansprüche verfallen durch diese Rückerstattung nicht.

 

13.   INTERNETNUTZUNG 

13.1 Der Vermieter hält in den Unterkünften einen Internetzugang über WiFi-Netzwerke oder über Kabelnetz zur Nutzung bereit.

13.2 Der Vermieter ist nicht für einfach fahrlässig verursachte Vermögensschäden infolge der Nutzung des Internets oder infolge von Störungen im Netzwerk haftbar.

13.3 Der Mieter oder dessen Begleiter haben sich bei der Nutzung des Internets so zu verhalten, wie es von einem verantwortlichen und gewissenhaften Internetnutzer erwartet werden darf. Sie haben sich bei jeder Internetnutzung an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten. Der Mieter und dessen Begleiter haben es insbesondere zu unterlassen, Handlungen vorzunehmen, durch die Urheberrechte oder sonstige geschützte Rechte Dritter verletzt werden oder durch die gegen die guten Sitten verstoßen wird. Der Mieter wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die Nutzung von Tauschbörsen zum illegalen Download von Musikstücken oder Filmwerken strafbar sein kann und Schadensersatzansprüche des Rechteinhabers gegen den Mieter und dessen Begleiter auslösen kann. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass dies nur ein Beispiel für einen möglichen Verletzungstatbestand ist und Rechtsverletzungen auch in anderer Weise erfolgen können.

13.4 Bei Feststellung oder Verdacht eines Rechtsverstoßes oder eines sonstigen Missbrauchs des Internetzugangs durch den Mieter oder dessen Begleiter hat der Vermieter das Recht, den Zugang zum Internet ohne Vorankündigung ganz oder teilweise zu sperren.

13.5 Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er für alle Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets, auch solche, die von den Nutzer dessen Begleiter vorgenommen werden, dem Verletzten gegenüber haftet. Sollte der Vermieter von dem Verletzten für Handlungen, die der Mieter oder seine Begleiter vorgenommen haben, in Anspruch genommen werden, hat der Mieter den Vermieter schadlos zu halten.

 

14.   RÜCKTRITTSKOSTEN 

14.1 Im Falle der Stornierung einer Reservierung fallen Rücktrittskosten wie folgt an:

– ab 5 Tage vor Reisebeginn 90%,

– bei Nichtantritt 100 % des Mietpreises.

14.2 Wir empfehlen eine Reiserversicherung abzuschließen. Bitte beachten Sie hierzu unseren Link auf unserer Homepage.

14.3 Sollten Sie innerhalb von 24 Stunden nach vereinbartem Anreisedatum ohne nähere Bekanntgabe nicht erscheinen, gilt Ihr Fernbleiben als Reiserücktritt.

 

15.   HÖHERE GEWALT UND ÄNDERUNGEN 

15.1 Sollte der Vermieter eventuell durch höhere Gewalt vorübergehend oder auf Dauer nicht in der Lage sein, den Vertrag komplett oder teilweise zu erfüllen, wird Ihnen der Vermieter innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnisnahme von der Unmöglichkeit der Vertragserfüllung ein Ersatzangebot (für ein anderes Mietobjekt/einen anderen Zeitraum etc.) unterbreiten.

15.2 Höhere Gewalt auf Seiten des Vermieters besteht dann, wenn die Erfüllung des Vertrags komplett oder teilweise, vorübergehend oder dauerhaft durch Umstände, die nicht in der Macht des Vermieters liegen, verhindert wird. Hierunter fallen Kriegsgefahr, Streiks, Blockaden, Brand, Überschwemmungen und andere Störungen und Vorfälle.

15.3 Der Mieter ist berechtigt, das Ersatzangebot abzulehnen. Wird das Ersatzangebot abgelehnt, muss der Mieter dies innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Ersatzangebots kenntlich machen. In diesem Fall hat der Vermieter das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Der Mieter hat dann Anspruch auf Erlass und/oder Rückerstattung des Mietpreises/des bereits bezahlten Teils des Mietpreises. In diesem Fall ist der Vermieter nicht zu einer Schadensersatzleistung verpflichtet.

 

16.   KÜNDIGUNG 

Der Vermieter hat jederzeit das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, falls bei der Reservierung persönliche Daten des Mieters und/oder anderen Nutzern unvollständig und/ oder nicht korrekt angegeben werden und diese Daten trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall hat der Vermieter einen Anspruch auf Ersatz des Schadens, der dadurch entsteht, dass der Vertrag vorzeitig gekündigt werden musste.

 

17.   HAFTUNG 

17.1 Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Diebstahl, Verlust oder Schäden von oder an Gegenständen oder Personen jeglicher Art, die während oder infolge des Aufenthalts in einem unserer Objekte und/ oder der Miete/Nutzung eines Mietobjekts oder anderen Einrichtungen des Vermieters entstehen.

17.2 Eine Haftung für Schäden, die sich durch entgangene Reisefreuden oder aus Betriebsunterbrechungs- und anderen Folgeschäden ergeben, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Vermieter übernimmt weiterhin grundsätzlich nicht die Haftung für Schäden, auf die Schadensersatzansprüche aus einer Reiseversicherung und/oder Reiserücktrittsversicherung oder jeglicher anderer Versicherung besteht.

17.3 Der Vermieter haftet nicht für Störungen bei Dienstleistungen oder Mängel bei Dienstleistungen, die durch Dritte erbracht werden.

17.4 Der Mieter haftet ansonsten in vollem Umfang für Beschädigungen, welche am Mietgegenstand entstehen.

17.5 Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen bezüglich Schäden von Dritten frei, die (auch) auf eine Handlung oder Unterlassung seitens des Mieters, Mitreisenden oder Dritten, die sich mit Ihrer Zustimmung auf dem Parkgelände befinden, zurückzuführen sind.

17.6 Für alle außervertraglichen Schadensersatzansprüche wird die Haftung seitens des Vermieters grundsätzlich ausgeschlossen.

17.7 Der Vermieter haftet nicht für Lärmbelästigungen durch Dritte bzw. anderer Gäste.

 

18.   SONDERVEREINBARUNG BEI DAUERVERMIETUNG

In der Nebensaison werden die angebotenen Ferienwohnungen dauervermietet. Die Vermietung erfolgt auf den vereinbarten Zeitraum, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bei Laufzeitende bedarf. Die Mieter sind von der Kurtaxe befreit, sofern für die Dauer des Mietverhältnisses ein Wohnsitz (auch Zweitwohnsitz) in der Vermieteradresse angemeldet wird. Für die Erhaltung einer ordnungsgemäßen Anmeldung ist der Mieter verantwortlich.

 

19.   ERFÜLLUNGSORT

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Zug.

 

20. DATENSCHUTZ

Unsere Datenschutzerklärung finden Sie unter dem Button Datenschutzerklärung.

Unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ stellt die Europäische Kommission eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bereit (sog. OS-Plattform). Wir nehmen an solchen Streitbeilegungsverfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und sind dazu gesetzlich nicht verpflichtet.

 

VERMIETER

SILVA NIGRA GmbH

Bahnhofstrasse 28

CH-6300 Zug ZG

Geschäftsführer: Steffen Sprattler

Zug, 18. Januar 2025

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